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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Feuerwehr als Streudienst | 98 Beiträge | ||
Autor | Mart8in 8S., Celle / Niedersachsen | 542292 | ||
Datum | 10.02.2009 23:22 MSG-Nr: [ 542292 ] | 50694 x gelesen | ||
Geschrieben von Adrian Horbert Nein, wenn es ein ganz normaler Tag ist und die Polizei selbst Einsatzkräfte in absehbarer Zeit zur Verfügung hat. Ja (und ich argumentiere das jetzt mal nur über den GMV), wenn gerade die öffentliche Ordnung unter einer Schneedecke zusammenbricht und die Leute sonst die Nacht auf der Autobahn verbringen dürfen. Ja, im Prinzip hast Du ja Recht. Es ging mir nicht um die frage des öffentlichen Notstandes oder der zusammenbrechenden öffentlichen Ordnung. Dann ist selbstverständlich die Feuerwehr auch gefragt. Speziell, wennMenschen die Nacht auf Autobahnen verbringen bei der Betreuung. Meine Frage zielt vielmehr darauf, ob es Aufgabe der Feuerwehr einer Großstadt sein kann, Streufahrzeugen mit Blaulicht den Weg frei zu machen. Und da sieht die Antwort anders aus. Die Feuerwehr ist nämlich weder dafür ausgebildet noch dazu befugt. Geschrieben von Adrian Horbert Woraus ziehst du den Schluss, dass es Geschrieben von Martin Semmler "Definitiv nicht" war auf Amtshilfe bezogen und den Schluß ziehe ich aus § 5 Verwaltungsverfahrensgesetz. | ||||
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