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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Feuerwehr als Streudienst | 98 Beiträge | ||
Autor | Adri8an 8H., Lippstadt / NRW | 542288 | ||
Datum | 10.02.2009 23:13 MSG-Nr: [ 542288 ] | 50872 x gelesen | ||
Geschrieben von Martin Semmler Heißt also, bei jedem Pannenfahrzeug/Pannen-LKW auf der staugeplagten Autobahn in Zukunft die Feuerwehr rufen, weil man dann ja auch für diesen Einsatz dankbar sein kann!? Nein, wenn es ein ganz normaler Tag ist und die Polizei selbst Einsatzkräfte in absehbarer Zeit zur Verfügung hat. Ja (und ich argumentiere das jetzt mal nur über den GMV), wenn gerade die öffentliche Ordnung unter einer Schneedecke zusammenbricht und die Leute sonst die Nacht auf der Autobahn verbringen dürfen. Geschrieben von Martin Semmler Defintiv nicht. Ist nämlich originäre Aufgabe der Polizei. Polizei: Die Polizei hat die Aufgabe, Gefahren für die öffentliche Sicherheit abzuwehren (Gefahrenabwehr) Feuerwehr: Die Gemeinden unterhalten [..] Feuerwehren, um [..] bei solchen öffentlichen Notständen Hilfe zu leisten, die durch Naturereignisse, Explosionen oder ähnliche Vorkommnisse verursacht werden. Woraus ziehst du den Schluss, dass es Geschrieben von Martin Semmler Defintiv nicht.Aufgabe der Feuerwehr ist? Ich kenn' die Hälfte von euch nicht' halb so gut wie Ichs gern' möchte und ich mag weniger als die Hälfte euch auch nur halb so gern wie Ihr's verdient. (Bilbo Beutlin) | ||||
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