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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Feuerwehr als Streudienst | 98 Beiträge | ||
Autor | Adri8an 8H., Lippstadt / NRW | 542279 | ||
Datum | 10.02.2009 22:54 MSG-Nr: [ 542279 ] | 51341 x gelesen | ||
Geschrieben von Martin Semmler Ob sie das "muss" ist fraglich. Da bin ich nicht rechtssicher, aber ich denke im Rahmen von §35GG Amtshilfe muss sie auf Anforderung. Geschrieben von Martin Semmler Ich finde es erstaunlich, wenn ein "Einsatz-Chef" vor jeden Streuwagen einen Feuerwehrwagen mit Blaulicht schickt Vielleicht tun wir da auch der Feuerwehr unrecht, weil das in einem vielleicht ungeschickt formulierten Presseartikel so zu lesen ist. Ich denke nicht, dass alle LF´s der Stadt vor nem Streuwagen unterwegs waren. Ich kenn' die Hälfte von euch nicht' halb so gut wie Ichs gern' möchte und ich mag weniger als die Hälfte euch auch nur halb so gern wie Ihr's verdient. (Bilbo Beutlin) | ||||
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