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Rubrik | Kommunikationstechnik | zurück | ||
Thema | KBM verbietet RD-Mitarbeitern Alarmierung der FW | 7 Beiträge | ||
Autor | Chri8sto8ph 8H., Hagen / NRW | 542172 | ||
Datum | 10.02.2009 07:27 MSG-Nr: [ 542172 ] | 4133 x gelesen | ||
Ohne die Verhältnisse näher zu kennen, glaube ich sagen zu dürfen, dass ein Großteil der Probleme zwischen RD und Fw darauf beruht, dass man nicht miteinander, sondern übereinander redet. Spekulation: Wenn die Stimmung vergiftet ist und man eh nicht mit den "Doofen aus der Parallelklasse" in einem Haus sitzen will, dann findet sich auch recht schnell jemand, der sich a. als RDler vielleicht etwas sperrig oder nicht routiniert zeigt, wenn es um die Alarmierung der Fw geht und b. als KBM jemand, der das dann gern auch in aller Deutlichkeit und Konsequenz zum willkommenen Anlaß nimmt, den anderen zu zeigen, wo der Hammer hängt. Eine Berichterstattung in dem zitierten Stil ist da im Übrigen auch nicht förderlich: Geschrieben vom KBM "Im Interesse einer sicheren und zeitnahen Aufarbeitung von Notrufen, die den Einsatz einer Feuerwehr erforderlich machen, wird angeordnet, dass ab sofort die Bearbeitung grundsätzlich nur vom jeweiligen Feuerwehr-Disponenten durchzuführen ist" Daraus wird beim Verfasser des Artikels, Ulrich Hanselmann: Kreisbrandmeister Feil aber hat den Beschäftigten des Roten Kreuzes kürzlich untersagt, Feuerwehren zu alarmieren. Das ist keine neutrale Berichterstattung, sondern verzerrend und im Übrigen auch falsch. Dass sich die Stimmung da nicht zum Konstruktiven wendet, ist nachvollziehbar - sind nämlich auch alles nur Menschen da. Gruß Christoph | ||||
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