Rubrik | pers. Ausrüstung |
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Thema | UVV Fw für Wettkämpfe, war: Welche Jacken , | 21 Beiträge |
Autor | Hara8ld 8H., Erfurt / Thüringen | 541958 |
Datum | 09.02.2009 09:44 MSG-Nr: [ 541958 ] | 5686 x gelesen |
Infos: | 09.02.09 UK-BW: "Versicherte Tätigkeiten"
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Technische Hilfeleistung
Auch wenn die Diskussion sich immer weiter von der Ausgangsfrage entfernt..:
In TH gibt es bei Sportunfällen (auch bei Wettkämpfen) nach meinem Kenntnisstand keine Probleme bei der Anerkennung als Dienstunfall.
Bedingung ist natürlich, dass es sich um Feuerwehr-Wettkämpfe handelt.
Geschrieben von Ulrich CimolinoWenns dabei zu Verletzungen kommt, z.B. als Sargträger für den Toten, ist das ein Unfall im Dienst?
Ja, wenn es sich "um eine dienstliche Veranstaltung handelt". d. h., dass der Leiter der Feuerwehr dies so "angeordnet" hat. Die Jahreshauptversammlung ist ja auch Dienst. Und der Weg dorthin ist ebenso versichert wie der Weg danach nach Hause (wenn er zeitnah nach dem offiziellen Schluss angetreten wird und "die Promille" nicht "wesentliche Mitursache" des Unfalls sind.)
Mit kameradschaftlichen Grüßen
Harald
Das ist meine private Meinung!
Diese habe ich mir gebildet unter Nutzung der mir bisher zugänglichen Informationen.
Ich bin bereit, meine Meinung zu ändern, aber nur aufgrund von überzeugenden Tatsachen, nicht jedoch wegen unbewiesener Behauptungen.
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| 08.02.2009 22:21 |
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Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Leipzig Welche Jacken , Hosen und Handschuhe sind noch erlaubt??? | |