Rubrik | pers. Ausrüstung |
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Thema | UVV Fw für Wettkämpfe, war: Welche Jacken , | 21 Beiträge |
Autor | Matt8hia8s O8., Waldems / Hessen | 541948 |
Datum | 09.02.2009 08:55 MSG-Nr: [ 541948 ] | 5721 x gelesen |
Infos: | 09.02.09 UK-BW: "Versicherte Tätigkeiten"
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Moin,
Geschrieben von Ulrich CimolinoEin Standardleistungsabzeichen zur Vornahme von 3 Rohren über die Wiese zum Umspritzen von 3 Eimern kann als Feuerwehrübung gelten - oder aufgrund ggf. enger Zeitvorgaben auch als "sportlich". Hindernisläufe o.ä. sind?
Hakenleiternklettern mit Anlauf ist?
zumindest in Hessen werden die Vorschriften für die Leistungsübungen per Erlass vom HmdI heraus gegeben, die speziell an die Feuerwehren adressiert sind. Folglich ist eine Leistungsübung im Rahmen dieses Erlasses auch Feuerwehrdienst. Und eine gweisse zeitliche Komponente soll es ja auch im "richtigen" Einsatz geben...
Versicherungstechnische Probleme im Rahmen von Wettkämpfen hatten wir bei Verletzungen noch nie. Allerdings weiß ich nicht wie es sich da bei den CTIF- Wettkämpfen oder ähnlichen Veranstaltungen oder irgendwelchen Spaß-Wettkämpfen, Feuerwehr-Olympiaden beim TdoT o.ä. verhält.
Gruß, otti
"You can't be a real country unless you have a Beer and an airline. It helps if you have some kind of a football team, or some nuclear weapons, but at the very least you need a Beer!" Frank Zappa
Mehr über mich: http://www.otti-online.de/blog
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| 08.02.2009 22:21 |
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Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Leipzig Welche Jacken , Hosen und Handschuhe sind noch erlaubt??? |
| 09.02.2009 08:50 |
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Ulri7ch 7C., Düsseldorf |
| 09.02.2009 08:55 |
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Matt7hia7s O7., Waldems | |