hallo,
Geschrieben von Ingo zum FeldeIMHO ist die Ausbildereignung in den Ausbildungsbetrieben immer noch ausgesetzt?
Dann würde es nichts bringen.
zur Zeit Ja, demnächst Nein - Ab dem 1. August 2009 gilt allerdings eine neue AEVO:
Neue AEVO:
Die seit 2003 geltende "Aussetzung" der AEVO wurde im Rahmen eines wissenschaftlichen Vorhabens des Bundesinstituts für Berufsbildung einer Wirksamkeitsanalyse unterzogen. Dabei wurde einerseits ein gewisser Zuwachs an Ausbildungsplätzen auf diese Aussetzung zurückgeführt, andererseits jedoch auch Qualitätseinbußen festgestellt. Die differenzierten Ergebnisse sind in dem "Abschlussbericht zur Evaluierung der Aussetzung der AEVO" vom 15.11.07 festgehalten. (hier zusammengefasste Ergebnisse des BIBB).
Angesichts der gestiegenen inhaltlichen Anforderungen und den gewachsenen pädagogischen Herausforderungen - auch in Anbetracht vielfältiger Problemlagen mancher Auszubildenden - ist ein Mindestmaß an berufs- und arbeitspädagogischer Qualifikation unverzichtbar. Viele Praktiker und Experten haben die Bedeutung der berufs- und arbeitspädagogischer Qualifikation für die Qualität der Berufsausbildung hervorgehoben. Diese ist auch ein wichtiger Beitrag zur Sicherung eines qualifizierten Fachkräftenachwuchses.
Daher gilt mit Beginn des Ausbildungsjahres 2009/10 ab 1.8.09 wieder eine Ausbilder-Eignungsverordnung.
Befreiungsvorschriften stellen sicher, dass diejenigen, die in den vergangenen Jahren erfolgreich und ohne Beanstandungen ausgebildet haben, auch weiterhin kein AEVO-Prüfungszeugnis vorlegen müssen. Damit soll ein gleitender Übergang auf die neue Rechtslage gewährleistet werden. Selbstverständlich bleiben auch all die Zeugnisse nach der derzeit geltenden Ausbilder-Eignungsverordnung weiterhin gültig.
Nach der geltenden Ausbilder-Eignungsverordnung können weiterhin Prüfungen vor den Kammern - und auch noch während einer Übergangszeit bis ins Jahr 2010 - abgelegt werden. Somit besteht noch in der bisherigen Form weiterhin die Möglichkeit, die AEVO-Prüfung abzulegen.
Bei zahlreichen Fortbildungsabschlüssen, z.B. Industriemeister, Personalfachkaufmann, gehört die Ausbildereignung nach der AEVO zum Qualifikationsprofil, denn solche Kompetenzen, die in der AEVO enthalten sind, wie die Förderung von Lernprozessen, das Unterweisen von Mitarbeitern, Lernerfolgskontrollen, Ausbildungen organisieren, gehören zu den für mittlere Führungskräften notwendigen Qualifikationen. Quelle: Information zur Aussetzung der Anwendung der Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO); Bundesministerium für Bildung und Forschung
Damit ist das in Zukunft tatsächlich eine Qualifikation wo der Ehrenamtler dann in seinem Beruf profitieren kann.
Ich hab die Ausbildereignungsprüfung parallel zu meinem Ing.-Studium im letzten Semester bei der IHK durchgezogen. Bei der praktischen Prüfung konnte ich das Thema wählen. Da ich neben den letzten Semesterprüfungen auch noch meine Dipl-Arbeit am Hals hatte wählte ich ein Thema das ich locker ohne grosse Vorbereitung aus dem Ärmel schütteln konnte: Knoten & Stiche ;-) Ich bin dann mit einem C-Schlauch, Strahlrohr, Axt und Feuerwehrleine bei der IHK aufgekreuzt. Hatte auch den Vorteil das die Prüfer mal was anderes als Steckdosen anschliessen usw. zu sehen bekommen haben.
Ein Prüfer frage mich nach der Prüfung daß ich das wohl nicht zum ersten Mal machen würde. Ich sagte da dann nur: 10 Jahre Ausbilder in der JF ...
So habe zumindest ich persönlich schon vor knapp 20 Jahren im praktischen Teil die eine Zusammenarbeit Feuerwehr / IHK durchgeführt ...
MkG Jürgen Mayer
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