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Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | Überbekleidung und Leistungsnachweis | 29 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 541530 | ||
Datum | 07.02.2009 17:39 MSG-Nr: [ 541530 ] | 8672 x gelesen | ||
Geschrieben von Jann Freese Ich kann mir nur schlecht vorstellen das es nirgends geschrieben steht was man zu tragen hat. Es steht nirgends geschrieben, weil es irrelevant ist. Die in der DV7 geforderten Leistungswerte werden rein durch die Tätigkeit an den Geräten etc. erbracht. Undabhängig davon, was man trägt. Ferner dient die Belastungsübung auch nicht dazu, irgend welche Einsatzbelastungen exakt zu simulieren oder Einsatzsituationen nachzustellen. Sie soll nur eine definierte körperliche Leistung abfordern. Für alles andere gibt es die zweite vorgeschriebene Übung nach DV 7. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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