Rubrik | Ausbildung |
zurück
|
Thema | Motorsäge im Arbeitskorb | 22 Beiträge |
Autor | Sasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen | 540892 |
Datum | 04.02.2009 22:41 MSG-Nr: [ 540892 ] | 6815 x gelesen |
Feuerwehrdienstvorschrift
Feuerwehrdienstvorschrift
Feuerwehrdienstvorschrift
Geschrieben von Olaf Gyrnichoder hat ein anderer dazu was griffbereit?
FwDV 1 Grundtätigkeiten - Lösch- und Hilfeleistungseinsatz - , S. 92: "Im Wirkungsbereich der Motorkettensäge dürfen sich keine anderen Personen aufhalten. Beim Einsatz der Motorkettensäge vom Rettungskorb der Drehleiter aus soll sich nur der Sägenführer im Korb aufhalten."
Ist übrigens nichts neues, sondern war schon immer so. Zumindest gilt dies seit 1998, denn dies ist der Stand der alten FwDV 1/2 (Vorgänger FwDV 1), in der der Satz schon zu finden war.
GUV-I 8651 Sicherheit im Feuerwehrdienst – Arbeitshilfen für Sicherheit und Gesundheitsschutz, S. 236: "Motorsägearbeiten aus dem Arbeitskorb eines Hubrettungsfahrzeuges heraus – hierbei ist nur der Aufenthalt von einer Person im Arbeitskorb zulässig."
MkG Sascha
 Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen
|
<< [Master] | antworten | >> |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|