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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Gehobener Dienst -> Entwicklung des Stellenmarktes? | 99 Beiträge | ||
Autor | Mark8 S.8, Hamburg / Hamburg | 540756 | ||
Datum | 04.02.2009 16:41 MSG-Nr: [ 540756 ] | 34238 x gelesen | ||
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Geschrieben von Ulrich Cimolino Geschrieben von Nico Oestreich"Durch dieses System können die Teilnehmer schon während des Studiums die BIV- Ausbildung erlangen und nach dem Studium entsprechend einsteigen." Damit es nicht falsch verstanden wird: HC Studium plus B4 Lehrgang nebenher sind kein Freifahrtschein für den gD! Wenn man damit durch ist steht man mit einem Abschluss Bachelor of Eng. da und hat die Zusatzqualifikation B4. Anschließend kann man sich damit bei den Berufsfeuerwehren bewerben und ist allen andren Bewerbern gleichgestellt. Was danach auf den LAGD angerechnet wird, ob und wenn ja wieviel verkürzt werden kann ist im Laufbahnrecht der Länder festgeschrieben. Ein komplettes "Überspringen" der Laufbahnausbildung gD ist nach akteuller Rechtslage NICHT(!) möglich! Grüße, Mark | ||||
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