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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Ausbildungsdauer Berufsfeuerwehr in Bayern | 4 Beiträge | ||
Autor | Stef8an 8J., Birlenbach / Rheinland-Pfalz | 540481 | ||
Datum | 03.02.2009 15:09 MSG-Nr: [ 540481 ] | 2156 x gelesen | ||
Hallo Andreas, da so eine Frage öfters aufkommt, einfach mal ein kleiner Abriss zum Beamtenrecht: Da Beamter kein Ausbildungsberuf im klassischen Sinne ist, müssen Anwärter (so heissen die dann) irgendeine Ausbildung durchlaufen (daher Laufbahn), die sie auf Ihre Aufgaben vorbereitet. Diese Ausbildungszeit nennt man Vorbereitungsdienst und der schliesst mit einer Laufbahnprüfung ab Da nicht alle Beamten die gleiche Arbeit tun und entsprechend mehr oder weniger Verantwortung übernehmen, wurden sog. Laufbahngruppen eingeführt: a) den einfachen Dienst b) den mittleren Dienst c) den gehobenen Dienst d) den höheren Dienst. Die Einstufung in die jeweilige Laufbahngruppe richtet sich nach der Vor- und Ausbildung der Beamten. Insgesamt gibt es eine Vielzahl verschiedener (Fach-) Laufbahnen sowohl im technischen als auch im nichttechnischen Bereich. In unserem Fall ist dies nun der feuerwehrtechnische Dienst. Die Ausbildung zum mittleren Dienst dauert in der Regel 2 Jahre. Da im feuerwehrtechnischen Dienst eine andere Berufsausbildung vorausgesetzt wird, kann die Zeit der Berufsausbildung anteilig angerechnet werden. Das gibt quasi das Bundesbeamtengesetz vor. Feuerwehrbeamte sind aber in der Regel keine Bundes-, sondern Landes- oder Komunalbeamte. Dafür sind also wieder die Länder zuständig, wobei jedes Land wieder eigene Gesetze und Verordnungen erlässt. In unserem Fall wäre dies das Bayrische Beamtengesetz. Da aber hier nur "allgemeine" Festlegungen getroffen werden, regelt das in Bayern die "Verordnung über die Laufbahnen der Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes ( LbV-Fw)". - So - und hier steht: §2 Vorbereitungsdienst NEUN Monate! Da in dieser Verordnung aber nicht der Inhalt des Vorbeitungsdienstes geregelt wird, gibt es hierfür die Zulassungs-, Ausbildungs und Prüfungsordnung für die Beamten der Laufbahnen des feuerwehrtechnischen Dienstes (ZAPO-Fw). Da steht drin: §13 (2) Der Vorbereitungsdienst von neun Monaten besteht aus einem Lehrgang (Grundlehrgang) von mindestens 860 Ausbildungsstunden zu je 45 Minuten und einer berufspraktischen Ausbildung in geeigneten Werkstätten insbesondere einer Berufsfeuerwehr. So und das gilt NUR für Bayern! Grüße Stefan "In Ägypten haben früher 150.000 Leute 35 Jahre lang an einer Pyramide gearbeitet - aber bei uns arbeiten doppelt so viele Leute doppelt so lange allein an der Baugenehmigung." ...Frei nach Dieter Nuhr | ||||
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