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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Gehobener Dienst -> Entwicklung des Stellenmarktes? | 99 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 540425 | ||
Datum | 03.02.2009 08:24 MSG-Nr: [ 540425 ] | 34863 x gelesen | ||
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Geschrieben von Sören Paus Klarheit zu vielen dieser Fragestellungen könnte die LFS Hamburg schaffen, wenn sie statt alter Kamellen interessante Konzepte veröffentlichen (und nicht irgenwo im Netz verstecken) würde! Folien 17 und 18 (Blatt 9) beschreiben, dass man innerhalb des Studiums zum "Zugführer der Berufsfeuerwehr" (das wäre vulgo gDFeu) qualifiziert wird. gDFeu steht da aber nicht? Entspricht das den laufbahnrechtlichen Voraussetzungen - und wird das von den anderen Ländern ggf. anerkannt? Weil.... Die Folie mit den Semestern weist die eingeschobenen Lehrgänge aus, da fehlen die Zeiten (der GAL dauert normalerweise zwischen 4 und 6 Monaten, ergo ein Semester, die GF-Ausbildung irgendwas zwischen 7 und ? Wochen, also mit 2 Monaten ungefähr ein halbes Semester!), dito der B IV. Nach GAL und GF-Ausbildung erfolgen Schichtdienst- und Verwaltungspraktikas. Wie ist das hier? Wenn nun das anerkannt sein sollte, ist es dann künftig auch problemlos(er) möglich, Praktikanten aus anderen Hochschulen Teile ihrer Ausbildung anzuerkennen? Weil ob jetzt ein Praktikant einer Uni bei mir 4 Wochen in der Technik sitzt, oder ein Azubi für den gDFeu macht inhaltlich ja keinen Unterschied. Beide sehen und machen das gleiche, nur der 2. bekommt dafür von seiner Dienststelle Geld.... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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