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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | 'Feuerwehr will Schlüssel abliefern' | 66 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg | 540415 | ||
Datum | 03.02.2009 00:05 MSG-Nr: [ 540415 ] | 12017 x gelesen | ||
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Hallo Gerhard, entschuldige das ich mich jetzt erst melde. Geschrieben von Gerhard Bayer Man könnte Ihn sich nach alter Verwaltungsunsitte (weil dann ist man für das Ergebnis nicht verantwortlich) zwar extern einkaufen, halte ich hier aber - wie an vielen anderen Dingen der Verwaltung auch - für verzichtbar. Ich bin der Meinung das "Einkaufen" von Sachverstand ist keine Unsitte, sondern oft nötig und Sinnvoll. Jedoch ist es erforderlich das die Entscheidungsträger ein Gutachten als Entscheidungshilfe benutzen und nicht mit vorgegebenem Ziel in Auftrag geben. Sie sollten es auch nicht als „Schutzschild“ bei unangenehmen Entscheidungen verwenden. Geschrieben von Gerhard Bayer Da steht nämlich auch: § 12 (6) HBKG: "Die Gemeindebrandinspektorin oder der Gemeindebrandinspektor (...) hat die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister in allen Fragen des Brandschutzes und der Allgemeinen Hilfe zu beraten." Dafür reichen die 6h Ausbildung beim Lehrgang "Leiter einer Feuerwehr" in Bedarfsplanung, Beschaffungsplanung, Ausschreibung, Zuschüsse, Beschaffung, Bevorratung, Gerätenachweisgemäß FwDV 2 aus? Ich bin Meinung solche Planungen sollten Neutral von unabhängiger Stelle Aufgestellt werden. Gruß Michael Auch schlechter Ruf verpflichtet | ||||
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