Rubrik | Jugendfeuerwehr |
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Thema | Aufwandsentschädigung Jugendwart | 16 Beiträge |
Autor | Thom8as 8T., Thurmansbang / Bayern | 540373 |
Datum | 02.02.2009 20:23 MSG-Nr: [ 540373 ] | 5841 x gelesen |
Landesfeuerwehrverband
Servus Anton,
ob der LFV da drauf eingeht glaub ich eher nicht, da ist man wohl froh der "Basis" durch die Ergänzung des Gesetzestextes was an die Hand gegeben zu haben. Was die Ortsebene mit der Kommune daraus macht, tja das steht nun auf nem anderen Blatt Papier.
Mein Kentnissstand ist der, dass sich die Landes-JF auch nicht detailierter dazu äußern möchte. Ich glaub auch, dass es nicht so einfach ist hier pauschal was zu machen. In meinem Landkreis gibt es z.B. sehr aktive Jugendgruppen mit über 20 Jugendlichen bei einem TSF-Standort - also Gruppe A Fahrzeug mit Kdt.-Entschädigung so um die 20 €/Monat.
Und es gibt große Wehren mit mehreren Gruppe B Fahrzeugen und evtl. auch mal nur 8 Jugendlichen in der JF.
Kann ich da pauschal auf eine 1/3 oder 1/4 Regelung gehen? Ich glaube nicht, eher denke ich, dass man das nur sehr individuell auf der Orts-/Kommunalebene regeln kann.
Gruß
Tom
und ja, natürlich: Alles nur meine persönliche und absolut private Meinung!
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