Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Vorwürfe gegen die Freiwillige Feuerwehr Göttingen | 24 Beiträge |
Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 540031 |
Datum | 01.02.2009 09:33 MSG-Nr: [ 540031 ] | 6366 x gelesen |
Bayrisches Feuerwehrgesetz
Geschrieben von Jürgen M@yerSo sind in BaWü im Gegensatz zu Bayern Feuerwehrvereine gar nicht so weit verbreitet.
Hallo,
ich denke, in Bayern gibt es kaum eine Feuerwehr, die nicht einen Verein im Hintergrund hat. Die Feuerwehrvereine sind ja auch im BayFwG festgeschrieben.
Aber hier gibt es, meines Wissens, nirgends einen Geschäftsführer.
Ich bin jetzt seit 19 Jahren Schriftführer unseres Vereins und da gab´s noch nie die Notwendigkeit, einen Geschäfstführer zu bestellen. Da sind wir Manns genug, das selbst zu machen.
Mit kameradschaftlichen Grüßen
Anton Kastner
Aus gegebenem Anlass:
Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Diskussionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu.
Alle Schmeichler sind Lakaienseelen, und nur Leute von gemeiner Gesinnung werden Schmeichler (Aristoteles)
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