Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Vorwürfe gegen die Freiwillige Feuerwehr Göttingen | 24 Beiträge |
Autor | Stef8fen8 F.8, Limburg / Hessen | 540027 |
Datum | 01.02.2009 08:59 MSG-Nr: [ 540027 ] | 6446 x gelesen |
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
@All
Den Geschäftsführer bei einer FF kann ich mir schon vorstellen.
Anscheinend werden in dieser Diskussion einige Fakten total durcheinander geworfen. Eine Freiwillige Feuerwehr ist nicht nur eine Freiwillige Feuerwehr. ;-)
Soll heißen, DIE Freiw. Feuerwehr besteht meist aus zwei teilen:
1. Der öffentlich-rechtliche Teil
Das ist der Teil, der im Auftrag der Gemeinden mit Aufgaben betraut wird. Hierzu wird sie auch von dieser Ausgestattet und unterhalten.
2. Der Feuerwehrverein
Das ist der Teil, der sich um die Feierlichkeiten und die o.g. Kameradschaftskasse kümmert. Dieser sollte am besten auch als "e.V" geführt werden und ist somit ein Verein wie jeder andere. Vollkommen autonom. Hierzu gehört auch ein eigenständiger, von den Mitgliedern des Vereins (passive Mitglieder) gewählter Vorstand. Je nach dem wie der Verein im Register eingetragen ist, kann es auch sein, dass ein Geschätsführer mit allen nRechten und Pflichten bestellt wird.
Ich hoffe, dass ich hiermit ein wenig Licht ins Dunkel bringen konnte.
Mit kameradshaftlichen Grüßen
Steffen
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