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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | |||
Thema | Vorwürfe gegen die Freiwillige Feuerwehr Göttingen | 24 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 539984 | |||
Datum | 31.01.2009 19:03 MSG-Nr: [ 539984 ] | 6564 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian Fischer Wenn die entsprechenden Freigrenzen bzew. -beträge überschritten werden stellt sich automatisch die Steuerpflicht ein. Das auch. Aber wie sieht es mit den Einschränkungen aus, die durch das Kommunalrecht entstehen? MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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