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Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
Thema | TSA auf 750kg Basis | 64 Beiträge | ||
Autor | Joha8nne8s K8., Braunschweig/Magdeburg / Niedersachsen/ Sachsen-Anhalt | 539800 | ||
Datum | 30.01.2009 18:56 MSG-Nr: [ 539800 ] | 22073 x gelesen | ||
Themengruppe: | ||||
Geschrieben von Christian Reuter Zulässige Gesammtmasse Zugfahrzeug + Zulässige Gesammtmasse Hänger darf 3,5 t nicht überschreiten um das Gespann mit dem FS B fahren zu dürfen.Das stimmt solange, solange das Zugfahrzeug nicht 3,5t wiegt. Tut es das, darfst du trotzdem einen Hänger anhängen, der 750kg wiegt. Du hast also bei jeden Auto, das mit "B" fahrbar ist die Möglichkeit einen Anhänger benutzen zu dürfen. | ||||
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