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Feuerwehr-Unfallkasse
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RubrikEinsatz zurück
ThemaBereitstellung von Firmeneigentum auf Anforderung der Feuerwehr8 Beiträge
AutorRain8er 8H., Schüttorf / Niedersachsen539695
Datum30.01.2009 07:32      MSG-Nr: [ 539695 ]1971 x gelesen

So, jetzt hab ichs:

Aus der Satzung der FUK Niedersachsen

§ 2
Kreis der versicherten Personen
(1) Bei der Kasse sind nach den Vorschriften des Sozialgesetzbuches gegen
Arbeitsunfälle versichert, soweit nicht Versicherungsfreiheit besteht:
1. die Mitglieder der Feuerwehren und ihre Jugendabteilungen sowie die
feuerwehrtechnischen Aufsichtsorgane, auch wenn sie im Rahmen des
Katastrophenschutzes oder des Rettungsdienstes tätig werden,
2. alle im Feuerwehrdienst Beschäftigten mit Ausnahme der Angehörigen der
Werkfeuerwehren,
3. Personen, die wie ein nach Ziff. 1 oder 2 Versicherter tätig werden, auch wenn
dies nur vorübergehend geschieht, soweit nicht ein anderer Träger der
gesetzlichen Unfallversicherung zuständig ist,


Also der Betriebsangehörige eines privaten Unternehmens über die FUK, der Bauhofmitarbeiter bei der LUK.


--Erfahrung ist die Summe aller Misserfolge--

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 29.01.2009 11:52 Rain7er 7H., Schüttorf
 29.01.2009 12:03 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 29.01.2009 12:11 Sasc7ha 7T., Limbach-Oberfrohna
 29.01.2009 12:26 Rain7er 7H., Schüttorf
 29.01.2009 12:40 Sasc7ha 7T., Limbach-Oberfrohna
 29.01.2009 12:19 Sven7 H.7, Ibbenbüren
 29.01.2009 13:16 Udo 7W., Dinslaken
 30.01.2009 07:32 Rain7er 7H., Schüttorf

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