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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaFührerscheinkontrolle8 Beiträge
AutorOlaf8 G.8, Haiger / Hessen539615
Datum29.01.2009 19:23      MSG-Nr: [ 539615 ]5226 x gelesen

Geschrieben von Bernd LenzGibt es in Deutschland ein Gesetz, Verordnung, Runderlass oder eine sonstige Rechtsvorschrift, die Arbeitgeber verpflichtet, den Führerschein seiner Arbeitnehmer regelmäßig vorzeigen zu lassen, wenn der Arbeitnehmer Dienstwagen fahren soll/muss/kann?

Gibt es irgendwo Berufsfeuerwehren und/oder Rettungsdienste, wo die Kollegen ihre Fahrerlaubnis vorzeigen müssen? Die Deutsche Post verlangt das neuerdings von ihren Fahrern, und das alle drei Monate auf`s neue.



Das hier wäre jedenfalls ein Argument dafür, das unbedingt zu tun!:

Quelle: Polizeipräsidium Mittelhessen, Polizeidirektion Lahn-Dill, Pressestelle

29.01.2009 | 12:31 Uhr
POL-LDK: Tägliche Pressemeldung Lahn-Dill
Dillenburg (ots) - 18 Jahre ohne Führerschein

Greifenstein: Bei einer Verkehrskontrolle hielten Beamte der Herborner Polizeistation am 28.01.2009 gegen 12.35 Uhr einen 42-jährigen Lkw-Fahrer an, der seit 18 Jahren ohne Führerschein unterwegs ist. Zunächst gab der Mann falsche Personalien an und äußerte, keine Ausweispapiere dabei zu haben. Angeblich hätte er diese in einem anderen Pkw vergessen. Um die Identität des Mannes zu überprüfen, wollten die Ordnungshüter mit ihm auf die Gemeindeverwaltung fahren, um dort seinen Pass einzusehen. Nachdem der Mann merkte, dass er die Beamten nicht täuschen konnte, machte er reinen Tisch. Er fuhr mit den Polizisten zu seiner Wohnanschrift. Hier gab er seinen richtigen Namen an und übergab ihnen seinen Ausweis, den er aus dem Haus geholt hatte. Zudem überraschte er die Beamten mit der Aussage, bereits seit 1991 keinen Führerschein mehr zu besitzen. Die Beamten stellten daraufhin den Zündschlüssel des Lkws sicher und zeigten den Mann wegen des Fahrens ohne Führerschein an. Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen.

Der Halter hat jetzt definitiv auch ein Problem:

§ 21 StVG
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1.ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder
2.als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.


Pressemitteilung

Mfg Olaf Gyrnich



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 27.01.2009 20:08 Bern7d L7., Emden
 27.01.2009 20:21 Chri7sti7an 7H., Karlsruhe
 27.01.2009 20:21 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
 27.01.2009 20:27 Andr7é D7., Bad Honnef
 27.01.2009 20:24 Paul7 H.7, Bremen
 27.01.2009 20:34 Stef7fen7 H7., Bad Vilbel
 29.01.2009 19:23 Olaf7 G.7, Haiger
 29.01.2009 19:47 Hans7wer7ner7 K.7, Kirnitzschtal

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