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Thema | Disziplinarische Maßnahmen in der Feuerwehr? | 19 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8H., Borsdorf / Sachsen | 538877 | ||
Datum | 26.01.2009 22:14 MSG-Nr: [ 538877 ] | 5231 x gelesen | ||
Hallo Jörg! Anscheinend fehlte es den beiden Kameraden am blosen Verständnis für fremdes Eigentum, in Verbindung mit der gezeigten Zweckverfehlung. (Haben sich die Kameraden wenigsten bei der LST abgemeldet für ihren Spaß) Ein Ausschluß fände ich aber auch überhastet, sowenn Reue und Einsicht für den "falschen" Fehler gezeigt werden. Geschrieben von ---Marc Dickey--- Abmahnung (entsprechende Formvorschriften beachten) sowie Gebührenbescheid für die Nutzung des Fahrzeugs (inkl. Wasserverbrauch). ...liegt sehr nahe bezüglich der schwere des Ausfluges. Desweiteren könntet Ihr, um ungerechtfertigte Fahrten zu vermeiden, schriftliche Dienstaufträge zur Führung der Fahrzeuge einführen. (wenn es diese nicht schon gibt). Darf ich davon ausgehen, daß es sich um jüngere Kameraden handelt ? Gruß Thomas | ||||
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