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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Neuling und gleich mal ein paar Fragen | 35 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 538562 | ||
Datum | 25.01.2009 19:46 MSG-Nr: [ 538562 ] | 7811 x gelesen | ||
Geschrieben von Randy Taylor Heißt also, mein Arbeitgeber bekommt für die Zeit meines Einsatzes anteilsmäßig mein Gehalt erstattet, und zahlt mir dann mein volles Gehalt im Monat aus. Sollte aber durch mein Fehlen z.B. ein Auftrag nicht fristgerecht erledigt werden können und meinem Arbeitgeber zusätzliche Kosten verursachen (Verzugszinsen, Strafzahlungen...) würde er die nicht ersetzt bekommen ? Genau das heißt es. Denn alles andere wäre schlicht nicht darstellbar. Sonst kommt jemand und schiebt den Verzug er ihn einen fünfstelligen Betrag an Konventionalstrafe ksotet auf das Fehlen des Mitarbeiters der 10h bei der Feuerwehr war bzw. 2 Wochen auf einem Lehrgang war. Wie willst Du da die Zusammenhänge beweisen? Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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