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Thema | Fw/Pol-Zuständigkeiten, war: Zensur bei kritischen Fragen ? | 7 Beiträge | ||
Autor | Klau8s B8., Isernhagen / Nds | 536807 | ||
Datum | 19.01.2009 16:37 MSG-Nr: [ 536807 ] | 3634 x gelesen | ||
Geschrieben von Werner Greif Dem lässt sich aber (zumindest in meinem Zuständigkeitsbereich) durch genauso forsches Auftreten des jeweiligen EL der FW (welches natürlich mit Fachwissen und menschlicher Kompetenz untersetzt seien sollte) sehr gut entgegentreten und tritt (auf blau-weißer Seite) i.d.R. nur bei den frischen/jungen Absolventen der Bildungseinrichtungen der Pol auf, wenn sie sich ihre ersten Sporen in den Revieren verdienen wollen. Hallo, da kann man den "forschen" Polizeibeamten (oh ja, ich kenne die, mir hat mal ein junger Polizeibeamter mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde gedroht, wenn ich einen Patienten mit einer Augenverletzung nicht in das "Clementinenhaus" bringen würde) ganz schnell in das "Stillgestanden" stellen, Hintergrund: Sein Revier (alter Ausdruck, ich weiß) lag praktisch schräg gegenüber. Ich habe mich geweigert, denn dieses Haus verfügte über gar keine Augenabteilung, das nächste für mich geeignete Haus war (damals) das "Nordstadt", ziemlich abseits von seiner warmen Stube. Das habe ich mit dem Hinweis auf den "SOG - sachliche und örtliche Zuständigkeit" gekontert, was er nicht so glauben wollte. Mein Kommentar, dann möge er doch mal zu einem Fortbildungslehrgang gehen machte ihn nicht wohlgesonnener. Nachgekommen ist da nicht, ich nehme an, dass er sich bei seinem Revierleiter erst einmal schlau gemacht hatte. Das Problem speziell in den Großstädten ist, dass die "Jungen" so in der Überzahl sind, da sie nach ihrer Ausbildung hier erst mal Jahre zubringen müssen - und schlicht der alte Schutzmann mit seiner Lebenserfahrung kaum noch auf den Straßen zu finden ist. Dies jungen und hoffnungslosen Schutzleute glauben immer, sie müssen sich beweisen und leider wissen auch viele Feuerwehrleute nicht wirklich Bescheid. Verwaltungsrecht - und da gehört dieses dazu wird kaum gelehrt. Das mag woanders besser sein, bei uns war es damals leider so. Es gab vor Jahren mal einen Vorfall, da hat ein Polizeibeamter einen Wehrführer festgenommen, weil er der Weisung des Polizeibeamten, den Einsatz in der von ihm "angeordneten Weise" nicht nachgekommen ist. Der Wehrführer wusste eben aus seiner fachlichen Erfahrung, warum er so und nicht anders handeln musste. Leider erinnere ich die Einzelheiten nicht mehr 100/100, weiß aber, dass das sogar zu einer Debatte im Landtag des betreffenden Landes (war, meiner Kenntnis nach nicht Nds) geführt. Nur der Wehrführer war so fettig, dass er seinen Posten nieder gelegt hat. (Ob auf Dauer, auch leider nicht bekannt) Vielleicht erinnert sich ja der Eine oder Andere an diese Geschichte? Gruß Klaus | ||||
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