Geschrieben von ---http://www.lizzynet.de/dyn/38121.php---Keine besondere Erlaubnis brauchst du, wenn du einen Zeitungsartikel, etwa aus dem Spiegel, auf deine Homepage setzen möchtest. Aber auch dann musst du deutlich machen, dass der Artikel aus dem Spiegel ist. Du schreibst dann unter den Artikel so etwas wie: "Quelle: Spiegel, Nr. XY, Seite 5 - 10). Warum du bei einem Zeitungsartikel keine Extra-Erlaubnis brauchst? Weil das Gesetz bei Zeitungen und Zeitschriften eine Ausnahme macht: die sind nämlich, so heißt es da, "frei zugänglich".
Wer das geschrieben hat, hat eindeutig keine Ahnung.
MkG
Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ...
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