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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Stroboskopblitzer und Blaue LED Paneel - Privat PKW | 16 Beiträge | ||
Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 536523 | ||
Datum | 18.01.2009 12:05 MSG-Nr: [ 536523 ] | 6491 x gelesen | ||
Geschrieben von Robert Löschner Ist sowas erlaubt ? Sofern man es in die Fahrzeugpapiere eingetragen bekommt .. ja Aber das dürfte als 08/15 Feuerwehrmann nicht der Fall sein. Obwohl einige BL da Sonderausnahmen für besondere Führungskräfte kennen. Die Benutzung blauer Rundumleuchten ist in Paragraph 52 StVZO geregelt. Erlaubt sind diese Leuchten für Einsatzfahrzeuge von: - Polizei - Militärpolizei - Bundesgrenzschutz - Zolldienst - Feuerwehr - Katastrophenschutz - Rettungsdienst -Unfallhilfswagen öffentlicher Verkehrsbetriebe - Krankentransport - Notfallrettung Alle anderen Fahrzeuge dürfen KEINE blauen Rundumleuchten führen. Folgen? Im Zweifelsfall erlöschen der Betriebserlaubniss durch Betrieb nicht zulässiger lichttechnischer Anlagen. Wäre ich Führungskraft wäre das der letzte Einsatz des Fahrers für die nächste Zeit gewesen. Mit kameradschaftlichem Gruß Florian Besch für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei.. "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." Marko Ramius Ich bin ein Freund der klaren Worte | ||||
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