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Niedersachsen
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
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Rubrikpers. Ausrüstung zurück
ThemaAluhelme - Bestandschutz?3 Beiträge
AutorJoha8nne8s K8., Braunschweig/Magdeburg / Niedersachsen/ Sachsen-Anhalt535901
Datum15.01.2009 21:04      MSG-Nr: [ 535901 ]2978 x gelesen

Für Nds. die FUK:
Feuerwehrhelm nach DIN EN 443:2008-06 „Feuerwehrhelme für die Brandbekämpfung
in Gebäuden und anderen baulichen Anlagen“. Feuerwehrhelme aus
Textil-Phenol-Kunstharz dürfen bei der unmittelbaren Brandbekämpfung mit erwarteter
erhöhter Temperaturbelastung und in Brandübungscontainern nicht eingesetzt
werden. Kunststoffhelme, so auch Feuerwehrhelme aus Kunststoff, unterliegen
grundsätzlich einer Alterung und sind nach Herstellerangaben auszumustern. Feuerwehrhelme
aus Aluminium nach DIN 14940:1968-12 dürfen unter Beachtung ihrer
Einsatzgrenzen (höhere Wärmeabstrahlung auf den Kopf des Trägers, elektrische
Leitfähigkeit) bis zur Ablegereife genutzt werden, sofern die Innenausstattungen aus
Textilbänderung bestehen.

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 15.01.2009 21:01 Detl7ef 7M., Braunschweig
 15.01.2009 21:04 Joha7nne7s K7., Braunschweig/Magdeburg
 15.01.2009 21:06 Detl7ef 7M., Braunschweig

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