Rubrik | pers. Ausrüstung |
zurück
|
Thema | Aluhelme - Bestandschutz? | 3 Beiträge |
Autor | Joha8nne8s K8., Braunschweig/Magdeburg / Niedersachsen/ Sachsen-Anhalt | 535901 |
Datum | 15.01.2009 21:04 MSG-Nr: [ 535901 ] | 2978 x gelesen |
Niedersachsen
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
1. Europäische Norm
2. Englisch
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
Für Nds. die FUK:
Feuerwehrhelm nach DIN EN 443:2008-06 „Feuerwehrhelme für die Brandbekämpfung
in Gebäuden und anderen baulichen Anlagen“. Feuerwehrhelme aus
Textil-Phenol-Kunstharz dürfen bei der unmittelbaren Brandbekämpfung mit erwarteter
erhöhter Temperaturbelastung und in Brandübungscontainern nicht eingesetzt
werden. Kunststoffhelme, so auch Feuerwehrhelme aus Kunststoff, unterliegen
grundsätzlich einer Alterung und sind nach Herstellerangaben auszumustern. Feuerwehrhelme
aus Aluminium nach DIN 14940:1968-12 dürfen unter Beachtung ihrer
Einsatzgrenzen (höhere Wärmeabstrahlung auf den Kopf des Trägers, elektrische
Leitfähigkeit) bis zur Ablegereife genutzt werden, sofern die Innenausstattungen aus
Textilbänderung bestehen.
Quelle
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |
<< [Master] | antworten | >> |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|