Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Nachweis Führerscheingültigkeit? | 32 Beiträge |
Autor | Matt8hia8s O8., Waldems / Hessen | 535663 |
Datum | 15.01.2009 10:01 MSG-Nr: [ 535663 ] | 7759 x gelesen |
Infos: | 03.07.14 LFV-Bayern - Führerscheinkontrolle
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Dienstanweisung
Moin,
zwar keine Feuerwehr aber dennoch ehrenamtliche Struktur:
Geschrieben von Daniel Wünsch...wer kümmert sich darum?
Der Dienstvorgesetzte, d.h. der Wachleiter, Zugführer usw.
Geschrieben von Daniel Wünsch...wie oft findet dazu eine Abfrage statt?
Jährlich. Dazu ist der Helfer per DA verpflichtet bei Änderungen bzw. entzug des Führerscheines dies zu melden.
Geschrieben von Daniel Wünsch...was beinhaltet die Dokumentation?
Inaugenscheinnahme, Kopie und Unterschrift mit Datum.
Geschrieben von Daniel Wünsch...muss eine Wehr einen solchen Nachweis überhaupt erbringen bzw. führen?
Selbst wenn sie es nicht muss, es hilft auf jeden Fall bei der Nachweisführung.
Geschrieben von Daniel WünschGerade die 5 jahres Befristung der CE Fahrerlaubnis ist ja ein Punkt den man beachten sollte, obwohl die Besitzer einer solchen Fahrerlaubnis eigentlich alt genug sein sollten um solche Dinge von sich aus zu melden.
Deswegen führen wir eine Liste mit dem Ablaufdatum der Scheine.
Gruß, otti
"You can't be a real country unless you have a Beer and an airline. It helps if you have some kind of a football team, or some nuclear weapons, but at the very least you need a Beer!" Frank Zappa
Mehr über mich: http://www.otti-online.de/blog
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| 15.01.2009 09:57 |
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Dani7el 7R., Reppenstedt |
| 15.01.2009 10:01 |
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Matt7hia7s O7., Waldems |
| 15.01.2009 10:02 |
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., Kastorf/ Kiel | |