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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | |||
Thema | Verteilung gemeinnütziger Geldstrafen: Hier Feuerwehrvereine | 10 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 535058 | |||
Datum | 13.01.2009 11:48 MSG-Nr: [ 535058 ] | 3620 x gelesen | |||
Geschrieben von Marcus Pansing Als e.V. muß der Förderverein regelmäßig beim Finanzamt seine Gemeinnützigkeit vorlegen, eine Kopie davon wurde, glaube ich, auch dem Gericht übersandt. Die Gemeinnützigkeit hat nichts mit der Eintragung ins Vereinsregister zu tun. Sind zwei getrennte Dinge. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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