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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaVerteilung gemeinnütziger Geldstrafen: Hier Feuerwehrvereine10 Beiträge
AutorMarc8us 8P., Rahden / NRW535042
Datum13.01.2009 10:17      MSG-Nr: [ 535042 ]3883 x gelesen

Geschrieben von Christian Schorer wie kommen die Vereine an solche Geldquellen ran? Muß man sich da beim Gericht pauschal "bewerben", oder wird das willkürlich ausgesucht? Muß es ein e.V. sein der Gelder "beantragt" die aus dem Strafentopf kommen?
Unser Förderverein (ein "e.V.") hat sich offiziell, aber formlos, bei unserem Amtsgericht gemeldet, mit der Bitte um Berücksichtigung bei Geldstrafen. Dies wurde dann auch berücksichtigt. Als e.V. muß der Förderverein regelmäßig beim Finanzamt seine Gemeinnützigkeit vorlegen, eine Kopie davon wurde, glaube ich, auch dem Gericht übersandt.

Nach erfolgter Zahlung durch einen Verurteilten musste nur eine kurze Mitteilung ans Gericht gemacht werden.


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Marcus Pansing

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