| Rubrik | Einsatz |
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| Thema | Zwei Verletze FM (SB) trotz Atemschutz | 50 Beiträge |
| Autor | Ingo8 z.8, LK Harburg / Niedersachsen | 534535 |
| Datum | 10.01.2009 15:33 MSG-Nr: [ 534535 ] | 14577 x gelesen |
Geschrieben von Christoph RobinUnd brauche ich dann überhaupt einen Schlüsseldienst bei HNR? Für die dringenden Einsätze ist er zu langsam und bei den Einsätzen "mit Zeit" würde i.d.R. ja auch der Angehörige, Nachbar oder Pflegedienst mit Schlüssel reichen, oder?
Der Schlüsseldienst schließt zumindest bei uns nicht nur auf sondern macht das was sonst Angehörige, Nachbar oder Pflegedienst machen: dem Teilnehmer helfen.
Geschrieben von Christoph Robingenauso wie Bahn-Notfallmanager, S-/U-Bahnwache, Stördienste der Stadtwerke usw.
Der Bahn Notfallmanager ist offensichtlich mit einem Fahrzeug unterwegs das nach §52 STVZO zu "Kraftfahrzeuge, die nach dem Fahrzeugschein als Unfallhilfswagen öffentlicher Verkehrsbetriebe mit spurgeführten Fahrzeugen, einschließlich Oberleitungsomnibussen, anerkannt sind," gehört.
Private Sicherheitsdienste und die Stadtwerke dürften nich darunter fallen und daher kein Blaulicht haben.
Ich habe übrigens die STVO noch die STVZO gemacht. Bei mir würde eine sinnbefreite Regelung wie §53(6) einfach entfallen.
Gruß
Ingo
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