Geschrieben von Christian BergmannGibt es denn auf der anderen Seite Möglichkeiten bestimmte Personen, welche es vorher im Rahmen ihrer Tätigkeit durften oder mussten, BOS-Funk nicht mehr betätigen dürfen?
also nach meinem Kenntnisstand
(ohne jetzt nochmal alle Vorschriften abzuschreiben, könnt ihr ja selbst nachlesen!):
Am BOS-Funk darf nur der teilnehemen, der eine entsprchende Ausbildung hat und zu einer BOS-Organisation gehört und dies dienstlich tut.
Alle drei Voraussetzungen müssen gegeben sein, wenn nur zwei, dann nicht!
Also keine Teilnahme am BOS-Funk als Privatperson, wenn nicht mehr Mitglied der BOS-Org. bzw. uch keine Teilnahme am BOS-Funk, wenn dies nicht im "Dienst" (Einsatz, Ausbildung, Übung, sonstiger Dienstbetrieb) erfolgt! .Ich freue mich schon auf die Proteste!
Ob eine Aberkennung der Ausbildung möglich ist oder die Brechtigung entzogen werden kann, ist mir im Moment nicht bekannt, werde es aber mal nachschlagen
Mit kameradschaftlichen Grüßen
Harald
Das ist meine private Meinung!
Diese habe ich mir gebildet unter Nutzung der mir bisher zugänglichen Informationen.
Ich bin bereit, meine Meinung zu ändern, aber nur aufgrund von überzeugenden Tatsachen, nicht jedoch wegen unbewiesener Behauptungen.
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