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RubrikKommunikationstechnik zurück
ThemaFunkverbot für Personen auf BOS-Frequenzen14 Beiträge
AutorHara8ld 8H., Erfurt / Thüringen534210
Datum08.01.2009 23:01      MSG-Nr: [ 534210 ]4652 x gelesen

Geschrieben von Christian BergmannGibt es denn auf der anderen Seite Möglichkeiten bestimmte Personen, welche es vorher im Rahmen ihrer Tätigkeit durften oder mussten, BOS-Funk nicht mehr betätigen dürfen?

also nach meinem Kenntnisstand
(ohne jetzt nochmal alle Vorschriften abzuschreiben, könnt ihr ja selbst nachlesen!):

Am BOS-Funk darf nur der teilnehemen, der eine entsprchende Ausbildung hat und zu einer BOS-Organisation gehört und dies dienstlich tut.

Alle drei Voraussetzungen müssen gegeben sein, wenn nur zwei, dann nicht!

Also keine Teilnahme am BOS-Funk als Privatperson, wenn nicht mehr Mitglied der BOS-Org. bzw. uch keine Teilnahme am BOS-Funk, wenn dies nicht im "Dienst" (Einsatz, Ausbildung, Übung, sonstiger Dienstbetrieb) erfolgt! .Ich freue mich schon auf die Proteste!


Ob eine Aberkennung der Ausbildung möglich ist oder die Brechtigung entzogen werden kann, ist mir im Moment nicht bekannt, werde es aber mal nachschlagen


Mit kameradschaftlichen Grüßen

Harald



Das ist meine private Meinung!
Diese habe ich mir gebildet unter Nutzung der mir bisher zugänglichen Informationen.
Ich bin bereit, meine Meinung zu ändern, aber nur aufgrund von überzeugenden Tatsachen, nicht jedoch wegen unbewiesener Behauptungen.

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 08.01.2009 08:47 Chri7sti7an 7B., Neuenhaus
 08.01.2009 09:14 Matt7hia7s O7., Waldems
 08.01.2009 09:35 Pete7r H7., Idstein
 08.01.2009 12:23 ., bei Leipzig
 08.01.2009 22:37 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 08.01.2009 22:48 ., Erlensee
 09.01.2009 06:40 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 08.01.2009 22:48 ., Bad Hersfeld
 09.01.2009 11:28 Ingo7 K.7, Bad Nauheim
 09.01.2009 15:23 Pete7r H7., Idstein
 08.01.2009 23:01 Hara7ld 7H., Erfurt
 08.01.2009 23:20 ., Bad Hersfeld
 08.01.2009 23:42 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 09.01.2009 06:45 Sven7 H.7, Ibbenbüren

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