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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Alters- und Ehrenabteilung | 10 Beiträge | ||
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 534113 | ||
Datum | 08.01.2009 17:10 MSG-Nr: [ 534113 ] | 3862 x gelesen | ||
Infos: | ||||
Guten Abend in BaWü ist das im Feuerwehrgesetz § 6 Abs. 5 geregelt: "§ 6 Organisation der Gemeindefeuerwehr (5) Die Gemeinden können eine Altersabteilung der Gemeindefeuerwehr aufstellen. Die Angehörigen der Altersabteilung, die noch feuerwehrdienstfähig sind, können zu Übungen und Einsätzen hinzugezogen werden" Näheres ist in den örtlichen Feuerwehrsatzungen zu regeln. In BaWü endet der aktive Feuerwehrdienst mit Vollendung des 65. Lebensjahres. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | ||||
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