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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Alters- und Ehrenabteilung | 10 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8K., Bitterfeld-Wolfen / Sachsen-Anhalt | 534062 | ||
Datum | 08.01.2009 13:37 MSG-Nr: [ 534062 ] | 3960 x gelesen | ||
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Hallo, bitte schön! Satzung über den Dienst in der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bitterfeld § 13 Alters- und Ehrenabteilung der Feuerwehr (1) Angehörige der Feuerwehr scheiden mit dem 65. Lebensjahr oder nach Nichterfüllung der körperlichen/gesundheitlichen Voraussetzungen aus dem aktiven Dienst aus und werden durch den Träger der Feuerwehr auf Vorschlag des Stadtwehrleiters in die Altersabteilung der Feuerwehr versetzt. (2) Angehörige der Altersabteilung können nach Festlegung des Trägers der Feuerwehr im vorbeugenden Brandschutz, bei der Aus- u. Fortbildung und zur Unterstützung des Dienstgeschehens in der Jugendfeuerwehr eingesetzt werden. (3) Besonders verdienstvolle Angehörige der Feuerwehr können mit Vollendung des 55. Lebensjahres oder früher bei erheblichen gesundheitlichen Problemen auf Vorschlag des Stadtwehrleiters vom Träger der Feuerwehr in die Ehrenabteilung der Feuerwehr versetzt werden. (4) In die Ehrenabteilung der Feuerwehr der Stadt Bitterfeld können auch Personen aufgenommen werden, die in besonderer Weise zur Förderung des Brandschutzes und der Hilfeleistung in der Stadt Bitterfeld beigetragen haben. Die Entscheidung darüber obliegt dem Träger der Feuerwehr nach vorheriger Anhörung des Stadtwehrleiters. (5) Die Dienstbekleidung, die Dienstgradabzeichen, die Funktionsabzeichen sowie Ärmelabzeichen usw. und ihre Tragweise regelt die DienstklVO-FF vom 27.09.95. Funktionsabzeichen gem. Abschnitt 6 gleicher Verordnung sind durch Angehörige der Alters- und Ehrenabteilung nicht zu tragen. mfG C.Kohler - Bitterfeldnull | ||||
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