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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Alters- und Ehrenabteilung | 10 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 A.8, Nieheim- Holzhausen / NRW | 534019 | ||
Datum | 08.01.2009 11:53 MSG-Nr: [ 534019 ] | 4312 x gelesen | ||
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Geschrieben von Katja Midunsky ich gehe davon aus, dass es bei Euch eine (Alters- und) Ehrenabteilung gibt.Ja. Geschrieben von Katja Midunsky Wie gestaltet sich diese bei Euch? Wir versuchen gerade regelmäßige Treffen der Ehrenabteilung zu etablieren. Geschrieben von Katja Midunsky Wer wird Mitglied und welche Voraussetzungen werden hieran gestellt?Mitglied wird man mit dem Erreichen der Altersgrenze, oder aufgrund von sonstigen Gründe (Gesundheitlich). In die Ehrenabteilung wird man durch den Leiter der Feuerwehr überführt. Siehe LVO NRW.... Ansonsten siehe href="http://www.idf.nrw.de/download/normen/lvo_ff_2007.pdf" target="_blank">LVO NRW: §6. Dienstgrad bleibt erhalten, Dienstkleidung darf getragen werden etc. Generell besondere Rechte / Pflichten haben die Kameraden der Ehrenabteilung nicht. Gruß Michael Ich bin dafür verantwortlich was ich sage, aber nicht dafür was Du daraus liest! Buchtipps rund um das Thema Feuerwehr | ||||
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