Moin zusammen,
ich hab grad mal auf meine Urkunde geguckt (jaja... Hessen... ich weiss), da steht:
... erlischt mit der Beendigung der Zugehörigkeit zu einer dieser Organisationen. Die Berechtigung kann entzogen werden, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Inhaber der Sprechfunkberechtigung die für den Sprechfunkverkehr erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitzt. .....
Insbesondere ist in den Kommentaren aus dem Lehrgang darauf hingewiesen das hierzu ein Verstoss gegen die §§ 145, 133, 201, 203, etc aus der Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz sowie der Verlust der bürgerlicher Ehrenrechte führt.
Aber: Wenn derjenige sich NICHTS zuschulden kommen lässt ==> kein Funkverbot, höchstens per zweifelhafter interner DA
Das Funkverbot würde zumindest die Einsetzbarkeit massivst einschränken.
Morgendlich, ziemlich kalten Gruß
Peter
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