Moin,
selbstverständlich muss doch wohl jeder, der am BOS-Funk teilnimmt, entsprechend eingewiesen sein. Die DV 810 sagt dazu, dass die einzelheiten von der jeweiligen Betriebsleitung in Dienstanweisungen zu regeln sind. Wenn sich aus der Dinestanweisung jetzt die Art der Unterweisung ergibt dann ist eben entsprechend zu verfahren.
Gegenstand sämtlicher RD-Ausbildungen die ich kennen ist auch immer eine BOS-Funk-Einweisung. Das mag in manchen BL eben reichen, in anderen, wie in Hessen, eben nicht.
Geschrieben von Christian BergmannDas käme ja beim RD oder zum Beispiel im Streifendienst der Polizei einem Berufsverbot gleich, oder?
Ja, genauso wie ein nicht vorhandener Führerschein der entsprechenden Klasse, die fehlende Gesundheitliche Eignung oder das nichteinhalten der Fortbildungspflicht. Und?
Gruß, otti
"You can't be a real country unless you have a Beer and an airline. It helps if you have some kind of a football team, or some nuclear weapons, but at the very least you need a Beer!" Frank Zappa
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