Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Verbandkasten | 18 Beiträge |
Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 533610 |
Datum | 06.01.2009 22:37 MSG-Nr: [ 533610 ] | 4685 x gelesen |
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
Hallo,
Geschrieben von Lutz RichterMeine Frage ist nun, ob der FW-VK den Kfz-VK ersetzt oder ergänzt,
gab da mal ein Schreiben des TÜV in Filderstadt (?), dass der Verbandkasten nach DIN 14142 ausreicht und KEIN zusätzlicher Kfz-Verbandkasten noch mitgeführt werden muss.
Vielleicht hat das ja jemand noch zur Hand...
Viele Grüße
Christian
Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!
besucht die Feuerwehr Steinbach
"Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
(Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)
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