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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Notwehr (war: Massive Angriffe auf Feuerwehr - Nur in Hamburg?) | 141 Beiträge | ||
Autor | Juli8an 8H., Stemwede / NRW | 533123 | ||
Datum | 05.01.2009 21:46 MSG-Nr: [ 533123 ] | 83001 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Joachim Gebhardt Anordnen dürfen sie den Platzverweis. Aber durchsetzen nicht. Der Vollständigkeit halber: in NRW darf theoretisch jede Einsatzkraft einen Platzverweis aussprechen _und_ durchsetzen. Vgl. §27 Abs. 2 FSHG i.v.m. §68 Abs.1 Nr. 11 VwVG NRW Mfg, Julian Ich vertrete hier ausschließlich meine persönliche und private Meinung und nicht die der Feuerwehr, der ich angehöre. "Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - und das nennen sie ihren Standpunkt." Albert Einstein | ||||
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