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Rubrik | Kommunikationstechnik | zurück | ||
Thema | BOS-Sprechfunklizenz (war: Pageboy 2 Mithören programmieren) | 6 Beiträge | ||
Autor | Stef8an 8J., Birlenbach / Rheinland-Pfalz | 532675 | ||
Datum | 03.01.2009 22:59 MSG-Nr: [ 532675 ] | 3160 x gelesen | ||
Hallo Henning, es gibt keine "Lizenz" im Sinne eines Führerscheins. Es wird eine personenbezogene Verpflichtung nach Verpflichtungsgesetz für jeden Teilnehmer erstellt und diese Verpflichtung ist praktisch eine Art "Teilnehmerlizenz" Verpflichtungsgesetz Die Verpflichtung ist in der PVD 810.3 exemplarisch als Muster hinterlegt, hier kommen folgende Paragraphen zur Anwendung: § 201 Abs. 3 StGB: Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes § 203 Abs. 2 StGB: Verletzung von Privatgeheimnissen § 331 StGB: Vorteilsannahme § 332 StGB: Bestechlichkeit § 353 b StGB: Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderer Geheimhaltungspflicht § 358 StGB: Nebenfolgen §§ 89, 148 TKG: Abhörverbot, Geheimhaltungspflicht der Betreiber von Empfangsanlagen Auf Grundlage der Gesetze ist dir strafrechtliche Verfolgung sicher und dir kann eine Teilnahme am nichtöffentlichen mobilen Lanfunk untersagt werden. Ich hoffe das konnte Dir helfen Grüße Stefan "In Ägypten haben früher 150.000 Leute 35 Jahre lang an einer Pyramide gearbeitet - aber bei uns arbeiten doppelt so viele Leute doppelt so lange allein an der Baugenehmigung." ...Frei nach Dieter Nuhr | ||||
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