Rubrik | Ausbildung |
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Thema | Ausbildungsmaterial FF | 83 Beiträge |
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 532222 |
Datum | 02.01.2009 21:28 MSG-Nr: [ 532222 ] | 27989 x gelesen |
Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
Geschrieben von Greiner Markuswann und wie ich welche unterichtform einsetzen kann/könnte......
Haben wir doch gesagt. .ppt = Vortrag = einer redet, die anderen hören zu.
Geschrieben von Greiner Markusjedes system hat seine vor-, und nachteile.
Bestimmte Methoden sind für bestimmte Themen, Zielgruppen, rahmenbedingungen geeignet oder ungeeignet. Das Lehr-/ Unterrichtsgespräch werde ich nicht einsetzen, wenn ich vor 200 Führungskräften ein Thema erörtere. das ist dan was für Folien oder .ppt.
Aber ebensowenig ist .ppt geeignet wenn ich auf Ebene der Truppmänner/ -führer Themen ausbilde, die diese nachher im praktischen Dienst beherrschen müssen.
Geschrieben von Greiner Markusnachdem ich die schöne aufgab habe den fa in unserer wehr den stoff uvv beizubringen,
würde ich mich über anregungen, wie er es evtl. selbst gemacht hat oder als gut erlebt hat,
aus diesen reihen sehr freuen.
Betrachte UVV nicht mehr als gesondertes Thema. Denn dadurch wird es abstrakt und langweilig.
Bei uns findet das Thema UVV seit Jahren nicht mehr als gesonderter Dienst statt. UVV ist vielmehr ein Thema das bei jedem Dienst mit vermittelt wird. Und zwar jeweils zum jeweils durchgeführen Thema. Werden in einer Übung tragbare Leitern eingesetzt wird in diesem Zusammenhang alles die UVV beim Leitereinsatz betreffend vermittelt. Wird ein Innenangriff geübt werden die damit zusammenhängenden Themen im jeweiligen Objekt besprochen. Damit bekommt das ganze Ziel und Gesicht und hängt nicht als gesondertes Thema im luftleeren Raum. Seit wir so vorgehen hat das Thema UVV seinen "Schrecken" verloren. Über die Anwesenheitsliste wird die Teilnahme dokumetiert und über die Handzettel des Ausbildungsthemas bzw. der Übung sind die jeweils vermittelten UVV-Inhalte definiert. Der Vorschrift ist damit Genüge getan, es steht nirgends, daß die Vermittlung in einer gesonderten Veranstaltung zu erfolgen hat.
Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!
Christian Fischer
Wernau
P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de
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