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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Bekleidungsordnung Feuerwehr NRW | 45 Beiträge | ||
Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 532123 | ||
Datum | 02.01.2009 16:19 MSG-Nr: [ 532123 ] | 14137 x gelesen | ||
Eine verbindliche Vorgabe würde aber ca. 350 (Ober)bürgermeister, ein paar Dutzend Landräte sowie deren jeweilige komm. Spitzenverbände auf den Plan rufen, weil das Kosten verursacht. Und Erlasse, die Kosten verursachen, sind auf kommunaler Ebene generell nicht gern gesehen. Sogar dann nicht, wenn es darum geht, eine bereits eingekleidete Feuerwehr einzukleiden ;-) Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | ||||
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