Rubrik | Fahrzeugtechnik |
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Thema | FAQ: Zweck von Frontblitzleuchten, war: Pimp my TSF | 37 Beiträge |
Autor | Mitj8a S8., Pinneberg / SH | 531255 |
Datum | 29.12.2008 15:47 MSG-Nr: [ 531255 ] | 7744 x gelesen |
Tragkraftspritzenfahrzeug
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Tragkraftspritzenfahrzeug
Moin,
Geschrieben von Ingo zum FeldeEs ist doch irgendwie ein Unterschied, ob ich ein TSF bei 5 Einsätzen/ Jahr jeweils ca. 2 km mit Blaulicht bewege oder z.B. einen RTW bei 1000 Einsätzen/ Jahr jeweils ca. 10 km?
Ist es das? Das ist m.E. die gleiche Argumentation wie bei den Gurtmuffeln, die ja nur eben die 500 Meter bis zum Bäcker fahren.
Natürlich ist die Wahrscheinlichkeit höher, dass der RTW auf den taubblinden KFZ-Piloten trifft, der Blauhorn nicht so wirklich wahrnimmt. Aber auch das TSF kann es treffen - und daher sollte auch dieses, wie m.E. jedes Einsatzfahrzeug, möglichst umfangreich mit "Blinken und Tuten" ausgestattet sein. Entweder ich brauche Sonderrechtsanlagen - dann richtig. Oder ich brauche sie nicht.
Gruß,
Mitja
Ich spreche grundsätzlich und immer nur für mich!
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