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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Umweltzonen (war: Sonntagsfahrten) | 3 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 531157 | ||
Datum | 29.12.2008 09:20 MSG-Nr: [ 531157 ] | 1740 x gelesen | ||
Geschrieben von Henning Koch Das gilt so jedenfalls für das im Ursprungsbeitrag angefragte LF, allerdings gibt es auch reichlich Feuerwehrfahrzeuge, bei denen das nicht der Fall ist. Ja, leider, weil zu viele Feuerwehren und Zulassungsstellen bzw. der "TÜV" da nicht wissen, was das alles zur Folge hat... Geschrieben von Henning Koch Zwar halte ich die entsprechende Regelung der 35. BImSchV zwar für alles andere als eindeutig, aber bei Einsatzfahrzeugen (mit SoSi ausgerüstete Fahrzeuge) hätte ich aufgrund des Wortlautes der Vorschrift eigentlich keine Bedenken gehabt, dass die von der Kennzeichnungspflicht und den Verkehrsverboten ausgenommen sind. Wir "plaketieren" zumindest die getarnten Fahrzeuge, damits keine Diskussionen gibt... Ansonsten gibts da noch jede Menge lustiger Entwicklungen, vgl. vor ca. 2 Jahren (?) die Diskussion um die Münchner Regelung für den "südlichen Ring" bezogen auf LKW etc. Im Einsatz ist das alles mit Sicherheit kein Problem, aber wie sieht das mit Logistikfahrten (PA-Flaschen tauschen, Schläuche waschen usw.) bzw. Ausbildung (Kriechstrecke usw.) aus? (Und die Vorschriftendichte wird ja nicht weniger, sondern nimmt ja eher drastisch zu: Lärmminderung, Abgas, Tonnage (vor dem Hintergrund der Maut"umgeher"), uvm. ...) Wie gesagt: So.KFZ-Fw ist da - weil kein LKW - zumindest leichter raus, als LKW mit zig Eintragungen für Blaulicht, Horn usw.) ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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