Rubrik | Ausbildung |
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Thema | notwendige Theorieausbildung (war:Ausbildungsmaterial FF) | 25 Beiträge |
Autor | Andr8é S8., Wuppertal / NRW | 530758 |
Datum | 27.12.2008 16:47 MSG-Nr: [ 530758 ] | 6950 x gelesen |
Infos: | 27.12.08 Einführung Lernzielkatalog FF BaWü
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Feuerwehrdienstvorschrift
Feuerwehrdienstvorschrift
Hallo Jochen,
Geschrieben von Jochen PetzingerMüssen muss man gar nichts.
Ohne dir zu nahe zu treten zu wollen, aber dieser Aussage und der Rest deiner Antwort kommt bei mir sehr "Oberlehrerhaft" an.
Glaube mir eines, die FwDV 2 und diese Grundlage für NRW läßt gerade im ABC-Bereich einiges an Interperationsbedarf zu. Und ja ich weiß die Grundlage gilt nur in NRW.
Um mal ins "Eingemachte" dazu zu gehen:
Wie ist denn die ergänzende Zivilschutzbezogene Ausbildung im Bereich ABC mit 8 Stunden in die Ausbildung nach FwDV 2 integriert? In welchen Lehrgängen werden sie denn abgebildet? Muss diese Lehrgänge jeder besuchen und in welcher Zeiträumen?
Interessant aus zwei Gesichtspunkten: Für die Ausbildung gibt es Geld. Bekomme ich das Geld jetzt schon und für wen? Leiste ich das auch, was dort gefordert wird?
Und für jeden Ersatzdienstleistenden halte ich die Ausbildung für zwingend erforderlich.
Hintergrund Zivilschutz-Ausbildung
Und das ist für mich nur ein Aspekt. Weiter stelle ich mir die Frage, ob wir mit der FwDv 2 auf dem richtigen Weg in der ABC-Ausbildung sind.
Gruß
André
Schaut mal vorbei: http://www.ABC-Gefahren.de/
Dieser Beitrag spiegelt meine persönliche Meinung wieder!
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