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Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | Tragen einer Maske ohne G26 | 17 Beiträge | ||
Autor | Jose8f M8., Bad Urach / BaWü | 530340 | ||
Datum | 26.12.2008 10:06 MSG-Nr: [ 530340 ] | 5131 x gelesen | ||
Geschrieben von Michael Vesper Vielleicht habt ihr auch den passenden Gesetzestext dazu. Nein, da so das deutsche Recht nicht funktioniert. a) gibt es kein Bundesmaskenohnefiltertragegesetz b) stehen in der FwDV 7 die Vorraussetzungen die man erfüllen muß, um Atemschutz im Einsatz tragen zu dürfen. Maske ohne Filter hat keine Schutzwirkung und ist damit aus Sicht der DV-Ersteller eine unsinnige Kombination und nicht beschrieben. c) behindert auch der freie Atemanschluß die Luftströmung in die Lunge und verursacht einen Totraum. Da es sich bei der Maske um Atemschutz handelt und das Maskengewicht in der Regel weniger als 3 kg beträgt dürfte damit nach BGR 190 Anhang 3 die G 26.1 fällig sein. mit freundlichen Grüßen Jo(sef) Mäschle | ||||
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