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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Mit dem Feuerwehrfahrzeug zum Straßenstrich... | 24 Beiträge | ||
Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 530277 | ||
Datum | 25.12.2008 22:20 MSG-Nr: [ 530277 ] | 7915 x gelesen | ||
Geschrieben von Christian Fischer Also ich wäre a als Zivilist neben meiner Fahrerlaubnis der Klassen ABCE bei einer einmaligen Verfehlung noch meine Waffenbesitzkarte (und damit auch meine Waffen, Du darfst Deine Dienstwaffe vermutlich sogar jeden Tag weiter führen), meine Zuverlässigkeit nach dem Spengstoffgesetz und meine Sportbootführerscheine Binnen, See und Bodensee los. Das wäre für den Beamten in BaWü (hoffentlich) auch so, denn all das ist nicht im Disziplinarrecht geregelt. Geschrieben von Christian Fischer Sprich auch wenn er irgend wann am Wochenende in der Freizeit BTM-Pflichtige Substanzen konsumiert hat und dies festgestellt wurde wars das dienstlich für ihn. Egal ob Gefreiter oder Hauptmann. Das ist bei jedem Beamten auch so. Nennt sich Wohlverhaltensklausel. Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | ||||
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