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Rubrik | Taktik | zurück | ||
Thema | Alarmstufen in Bayern war:Führungsfahrzeugkennzeichnung | 6 Beiträge | ||
Autor | Chri8sto8ph 8R., Berching, z. Zt. Amberg / Bayern | 529692 | ||
Datum | 22.12.2008 23:19 MSG-Nr: [ 529692 ] | 5031 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Julian Holsing Kann mir das mal jemand erklären? Alarmstufe 1: kleiner Brand (Mülleimer, Container, BMA (kleines Objekt), kleiner Feld- /Waldbrand,...) Alarmstufe 2: mittlerer Brand (Zimmerbrand, verdächtige Rauchentwicklung, BMA (großes Objekt), großer Feld- /Waldbrand,...) Alarmstufe 3: großer Brand (Gebäudebrand, landwirtschaftliches Anwesen, Tanklastzug, Wohnhausbrand,...) Alarmstufe 4: kleine THL (Ölbeseitigung, Baum über Fahrbahn,...) Alarmstufe 5: mittlere THL (Verkehrsunfall mit eingeklemmter Person, Unwetter,...) Alarmstufe 6: große THL (Verkehrsunfall mit mehreren Fahrzeugen und eingeklemmten Personen, entgleistes Schienenfahrzeug, MANV,...) Alarmstufe 7: Gefahrguteinsatz (Verkehrsunfall mit Tanklastzug, Leckagen an technischen Anlagen, Chlorgasaustritt,...) Geschrieben von Julian Holsing Die Abfolge der Alarmstufen scheint nicht logisch zu sein?! Ich meinte damit, dass bei Alarmstufe 3, 6, 7 ein großer ELW da sein muss, aber dies ggfls auch schon bei Stufe 2, (z.B. Zimmerbrand mit vermisster Person) oder 5 (z.B. schwierige THL mit ein, zwei Fahrzeugen + komplizierte technische Rettung) mit jeweils mehreren Abschnitten nötig ist, da hier ein MZF m.M. auch schon zu klein wäre. Gruß Dies alles ist meine Meinung! Wer mit mir darüber reden möchte, kann das gerne mit MIR tun! | ||||
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