Hallo Jakob
Geschrieben von Jakob TheobaldMeines Erachtens braucht es keine gesetzliche Hilfsfrist. In gibt diverse Empfehlungen die als anerkannte Regeln der Technik gelten.
Das sehe ich genauso, das es kein Feuerwehreintreffzeitengesetz (FwEtZG) geben muss,
wohl aber wäre es interessant, mal eventuell konkrete Fälle zu kennen, die rechtlich nachbeleuchtet wurden.
Die erwähnten Unterlagen sind mir bekannt, auch findet sich in sächsischen Unterlagen zur Brandschutzbedarfsplanung die Zeit von 8 min.
Viele Grüsse Michael
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