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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | BW Kabinett gibt Entwurf zur Änderung des Gesetzes zur Anhörung frei. | 80 Beiträge | ||
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 529170 | ||
Datum | 20.12.2008 23:45 MSG-Nr: [ 529170 ] | 27124 x gelesen | ||
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Guten Abend Geschrieben von Henning Koch Wie sieht es aus mit Eigentumsdelikten (wir betreten fremde Wohnungen, ggf. sogar gegen den Willen der Bewohner), Sexualdelikten (wir haben mit ggf. hilflosen Patienten zu tun), ...? Die Entwurfsfassung sieht im § 10 Abs. 1 zur Aufnahme in die FW noch folgenden Punkt vor: "5. nicht wegen eines Verbrechens zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verteilt wurden... " Dies deckt wohl die o.g. Delikte mit ein; der Bewerber wird wohl kaum um ein polizeiliches Führungszeugnis -das übrigens bisher schon einige FFs im Land verlangten- herum kommen. Zum "Brandstifter §": In der Begründung zum Gesetzesentwurf ist u.a. zu lesen: "Es ist mit dem öffentlichen Ansehen der Feuerwehr unvereinbar, wenn Brandstifter Feuerwehrangehörige sind. Dies gilt auch dann, wenn sie ihre Strafe verbüßt haben." Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | ||||
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