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Thema | Gruß & Grüßen | 150 Beiträge | ||
Autor | Diet8mar8 R.8, Essen / NRW | 529158 | ||
Datum | 20.12.2008 22:16 MSG-Nr: [ 529158 ] | 99402 x gelesen | ||
Geschrieben von Peter Buchner Genau das! Einerseits behält man ein - rechtlich unwirksames - Ritual bei, andererseits verzichtet man drauf, die Besonderheit auch im Verhalten auszudrücken. Was meinst Du mit rechtlich unwirksam? Ohne Eid gibts keine Ernennungsurkunde und somit auch keine Verbeamtung. Das besondere an der Situation, im Vergleich zum Unterschreiben eines Arbeitsvertrages beim Arbeitnehmer, ist sicher nicht an die Kleidung gebunden. Geschrieben von Peter Buchner Das ist dann so unsinnig wie die kirchliche Trauung für Paare, die da seit Jahren zum ersten Mal eine Kirche von innen sehen. Um sich seinen Segen abzuholen, kann es eigentlich nie zu spät sein. Allerdings werden wohl wesentlich mehr Ehen geschieden, als Beamtenverhältnisse vorzeitig aufgelöst... :-) Geschrieben von Peter Buchner Wenn Du eine besondere Verpflichtung für den Staat und seine Bürger eingehst, dann muss dies entweder preußisch bescheiden durchgeführt werden oder der Situation angemessen. Für die Feuerwehr bedeutet dies mE zwingend in Uniform. Du hast da irgendwas grundlegendes nicht richtig verstanden. Ich habe gerade noch mal nachgesehen: Auf meiner Ernennungsurkunde steht bis auf den Dienstgrad nichts feuerwehrspezifisches und unten drunter steht: der Oberstadtdirektor(später: der Oberbürgermeister). Nicht der Leiter der Feuerwehr... Wir sind Beamte der jeweiligen Kommune, die einen arbeiten im Ordnungsamt, die anderen bei der Feuerwehr. Warum soll es da Unterschiede in der Durchführung der Vereidigung geben. Geschrieben von Peter Buchner Für die Feuerwehr bedeutet dies mE zwingend in Uniform. Du warst glaube ich zu lange beim Bund. Ich persönlich habs nicht so mit Uniformen. :-)) Außerdem ist jeder bis zum Moment der Vereidigung Privatmann. Wieso sollte er da schon die Dienstkleidung anlegen. Geschrieben von Peter Buchner Das ist der Zwirn, in dem diese Verpflichtung wirkt. Jetzt wirds total albern. Dass die Verpflichtung nur in Dienstkleidung wirkt erzähl mal einem Kollegen, der aufgrund einer Verfehlung im privaten Bereich auch noch disziplinarisch belangt wird... Vor allem welche Dienstkleidung? Wenns nach der Häufigkeit des Tragens geht, müsste man bei der Vereidigung Rettungsdienstbekleidung tragen. Sieht auch fesch aus...:-) Die Verpflichtung wirkt, ob man es will oder nicht, auch außerhalb der Dienstzeit und egal welche Kleidung man trägt... Bei Dir höre ich die Begeisterung für irgendwelche militärischen Relikte heraus. Diese sind mit Sicherheit nicht erforderlich, um seinen Dienst gewissenhaft versehen zu können... Mit freundlichen Grüßen Dietmar Reimer *Planung ersetzt den Zufall durch Irrtum* | ||||
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